Kontaktinformationen

Scheuen Sie sich daher nicht, uns zu kontaktieren und die Hilfe der Tor Zeise-Experten in Anspruch zu nehmen.

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Prüfung von INdustrietoren

Regelmäßige Torprüfung und Torwartung

Torprüfung und Torwartung werden von uns fachmännisch über einen Serviceauftrag durchgeführt.

Um Sicherheit und Arbeitsschutz genüge zu tun, gibt es hierfür festgelegte Richtlinie, welche hier vorgestellt werden sollen. Jede kraftbetätigte automatische Toranlage muss dies Anforderungen erfüllen.

Torzeise | Hersteller von Industrietoren - Mansfelder Land
PRÜFUNG
Prüfungen nach Maßstab

Alle Fragen rund um unsere Prüfung

Zusammenfassung

  • Es gilt eine Jährliche Prüfpflicht für Arbeitsstätten
  • Die auftretenden Betriebskräfte müssen im Rahmen der Prüfung von Industrietoren gemessen werden
  • Bei positivem Ergebnis der Prüfung wird eine Prüfplakette angebracht sowie ein Prüfprotokoll erstellt und übergeben
  • Bei negativem Ergebnis werden zur Beseitigung des Problems Lösungsvorschläge erarbeitet

Normative Anforderungen

  • DIN EN 12635: Wartung : Vom Hersteller werden die verschiedenen erforderlichen Stufen und die Häufigkeit der Wartung und Inspektion festgelegt, einschließlich betrieblicher Sicherheitsprüfungen.
  • DIN EN 1324 1-1: Betriebskräfte : Durch eine anerkannte Prüfstelle werden die Betriebskräfte im Rahmen des ITT getestet.
  • Es existieren keine direkten Anforderungen zur jährlichen Prüfung inkl. Betriebskräftemessungen aus den europäischen Normen.

Arbeitsstättenverordnung und -regeln

 

ASR A 1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten: „ Türen und Tore“

Nach den Vorgaben des Herstellers müssen kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme jeweils nach wesentlichen Änderungen bzw. regelmäßig wiederkehrend auf ihre Sicherheit und Zustand überprüft werden. Diese Prüfung sollte mindestens jährlich erfolgen. Für Arbeitsstätten gilt die Prüfpflicht.

 

ASR A 1.7 Betriebskräfte, Abschnitt 10.2-2.1

Nur Sachkundigen ist es erlaubt, die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen zu beurteilen. Dieses wird mit dafür geeigneter Messtechnik durchgeführt.

 

ASR A 1.7: Bestandsschutz

Wie etwa in der EN 13241 gibt es keine Einschränkung in Form eines Bestandsschutzes. Der Betreiber muss der Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Toranlage in einem verkehrssicheren Zustand erhalten.

Verkürzte Messung (BVT-Empfehlung)

  • Messung bei einer Öffnungsweite und an der Position mit dem höchsten Gefährdungspotential (laut DIN EN 12445: 27 Messungen)
  • Bewertung dieses Messergebnisses nach Norm, wobei die so genannten Schwellenwerte strikt einzuhalten sind
  1. Dynamische Zeit: T DYN< 0,75 sek.
  2. Gesamte Zeit: Tt < 5sek
  3. Dynamische Kraft: FDYN < 400N bei Quetschgefahr
  4. Dynamische Kraft: FDYN < 1400 bei Stoßgefahr
  5. Kraft nach T DYN in Tt: F5 < 150N
  6. Kraft nach Tt: F END < 25N

Messpunkte für den Test nach ASR A 1. 7. *)

  • Vertikal bewegtes Tor (Rolltor, Sektionaltor .. . ) Öffnungsweite I Höhe 300 mm Tormitte und jeweils 200 mm Abstand von der Zarge
  • Schiebetor I Drehflügeltor Öffnungsweite 300 mm Messhöhe Mitte des Tores (max. 1 ,25m) und ± 100 mm
  • Falttor Öffnungsweite 300 mm Messhöhe Mitte des Tores (max. 1 ,25m) und ± 100 mm

Öffnungsweite immer 300 mm, daher nur eine Messunterstützung (Kraftmessarm) notwendig

 

Bewertung von Messergebnissen:

 

Die geringfügigste Überschreitung der vorgegebenen Werte ist ein Mangel. Auch schwierige Messumgebungen wie Witterung dürfen nicht zu Überschreitungen führen.

 

Wesentliche Änderung an einer Toranlage:

 

Nimmt ein nachrüstender Betrieb wesentliche Änderungen an einer Toranlage vor, so wird er rechtlich zum Hersteller. Wie bei einem neuen Tor muss eine Risikoanalyse vorgenommen werden. Die mechanischen Fertigkeiten eines Tores, die Begrenzung der Betriebskräfte, das sichere Öffnen, die elektrische Sicherheit sowie die elektromagnetische Verträglichkeit müssen garantiert sein.Sowohl eine Konformitätserklärung als auch weitere Dokumente nach Maschinenrichtlinien müssen erstellt werden. Durch einen Sachkundigen erfolgt eine Torprüfung vor der erneuten Inbetriebnahme.

Eine Nicht-Wesentliche Änderungen an einer Toranlage liegt vor, wenn ein Ersatz bzw. Austausch einer technisch gleichwertigen Komponente vorgenommen wird. Eine neue Konformitätserklärung muss nicht erstellt werden. Allerdings ist die Änderung im Prüfbuch zu vermerken.

Gemäß DIN EN 1 2635 wird an den Betreiber der Toranlage die üblichen Dokumente zu den ausgetauschten Torelementen übergeben. Ebenso werden dem Betreiber eine Einbauerklärung ausgestellt, welche den Austauschs eines Antriebs betreffen, verbunden mit dem Nachweis der technischen Gleichwertigkeit.

Lösungen für die Nach- I Umrüstung

Wartung des Tores


• Optimieren des Gewichtsausgleichs
• Wartung der Bremsen, falls notwendig Vermeidung der Gefahrensituation
• Umrüstung auf Totmann-Betrieb Optimierung der Schutzeinrichtungen
• Umrüstung auf eine Schaltleiste mit größerem Nachlaufweg
• Umrüstung auf berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen Änderung der Schließgeschwindigkeit
• Umrüstung auf Antrieb mit niedriger Drehzahl
• Umrüstung auf Antrieb mit regelbarer Drehzahl Einbau eines neuen Tores

Wartung des Tores

Alle Komponenten, die Einfluss auf den Anhalteweg des Tores haben, müssen gewartet werden:

  • Gewichtsausgleich prüfen und gegebenenfalls optimieren
  • Funktion der Bremsen prüfen und gegebenenfalls tauschen
  • Form der Schaltleiste prüfen und gegebenenfalls tauschen
  • Parameter der Steuerung optimieren (z. B. Schließgeschwindigkeit, Umkehrzeit), falls vorhanden
  • Schließgeschwindigkeit bei DC- oder Frequenzumrichter-Antrieben reduzieren

Vermeiden der Gefahrensituation

Änderung der Betriebsart auf Totmann – Fahrt in die gefahrbringende Richtung

  • Nur möglich, wenn die Art der Nutzung den Totmann-Betrieb zulässt
  • Schutzniveau A oder B

Anforderungen an Totmann-Betrieb beachten:

  • Unterwiesene, begrenzte Anzahl an Bedienpersonen
  • Position der Betriebstaster
  • Maximale Geschwindigkeit des Tors (50 cm/s)

Diese wesentliche Änderung minimiert das Risiko und der Aufwand ist gering. Für den Betreiber ist dies jedoch keine optimale Lösung.

 

Optimierung der Schutzeinrichtung:

Verwendung einer Schaltleiste mit höherem Nachlaufweg

  • Signalgeber (funktional identisch) wird getauscht
  • Einbausituation prüfen (Sturzumlenkung, lichte Höhe)
  • Auswertung der Steuerung muss zum Signalgeber passen, Zertifikat (Betriebsanleitung) überprüfen
  • Nachlaufweg ist anhand der Datenblätter der Signalgeber ersichtlich

 

Wird der Signalgeber ausgetauscht, handelt es sich um keine wesentliche Änderung. Für einen ausreichenden höheren Laufweg gibt es keine absolute Sicherheit.

Umrüstung der Anlage auf berührungslos wirkende Systeme

  • Beachtung der Einbauvorschriften der Normen
  • Schutzniveau C oder Schutzniveau E
  • Performance Level C nach EN 1 3849-1
  • Steuerung sicherheitstechnisch ausgelegt für Schutzeinrichtungen

Wird die Einrichtung korrekt montiert, entstehen keine zusätzlichen Gefährdungen. Es handelt sich hier um eine wesentliche Änderung.

 

Änderung der Schließgeschwindigkeit

Variante 1

  • Umrüstung auf Antrieb mit niedriger Drehzahl
  • Ersatz des Antriebs durch gleichwertige Lösung mit geringerer Abtriebsdrehzahl
  • Geschwindigkeit des Tors sinkt, allerdings auch für die Auffahrt
  • Steuerung kann gleich bleiben

Da eine technisch gleichwertige Lösung verwendet wird, handelt es sich hierbei um eine nicht wesentliche Veränderung. Ob die niedrigere Geschwindigkeit ausreichend ist, kann nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden.

 

Variante 2

  • Umrüstung auf Antrieb mit regelbarer Drehzahl
  • Schließgeschwindigkeit regelbar
  • Öffnungsgeschwindigkeit kann gleich bleiben
  • Komplett neue Steuerung notwendig
  • Eignung mit vorhandenen Schutzeinrichtungen prüfen

 Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung. Da die Geschwindigkeit den Umständen angepasst werden kann, wird somit die Lösung des Problems garantiert.

 

Einbau eines neuen Tores:

Vor allem bei alten Anlagen (Einbau vor 2001) kann die Nachrüstung sehr komplex sein. Das Tor muss allen Anforderungen der aktuellen Normen entsprechen. Hinsichtlich der mechanischen Festigkeit ist die Risikoanalyse schwer zu beurteilen. Allerdings kann die Entscheidung für ein neues Tor hinsichtlich wirtschaftlicher bzw sicherheitstechnischer Gründe sinnvoll sein.

 

Zusammenfassung:

 Eine jährliche sicherheitstechnische Torprüfung inklusive Messung der Betriebskräfte (zur Befolgung der ASR A 1 .7) durch einen Sachkundigen muss durchgeführt und dokumentiert werden. Werden die Vorgaben hierbei nicht eingehalten, liegt ein Mangel vor, der behoben werden muss. Es muss beachtete werden, ob es sich bei der notwendigen Nachrüstung um eine wesentliche Änderung handelt.