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Vertragspartner
Vertragspartner ist die
TORZEISE GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Lauraweg 1
06317 Seegebiet Mansfelder Land
(nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Auftragnehmer“ genannt)
Abschnitt I – Geltung und Vertragsgrundlagen
1. Vertragsgrundlagen
(1) Für Bauleistungen gilt ausschließlich die VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern ihre Einbeziehung vereinbart wurde.
(2) Diese AGB gelten ergänzend zur VOB/B, soweit sie dieser nicht widersprechen.
(3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
• Individualvereinbarung
• VOB/B
• diese AGB
2. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Abschnitt V – Mängel und Haftung
9. Mängelansprüche
(1) Es gelten die Regelungen der VOB/B.
(2) Voraussetzung für Mängelansprüche ist insbesondere:
• ordnungsgemäße Nutzung
• Einhaltung der Wartungsvorgaben
• keine unzulässigen Eingriffe
(3) Bei Feuerschutzanlagen kann jede bauliche Veränderung zum Verlust der Zulassung führen.
10. Wartungspflichten
(1) Tor- und Türanlagen sind regelmäßig zu prüfen und zu warten.
(2) Dies gilt insbesondere für:
• kraftbetätigte Tore
• Feuerschutzabschlüsse
(3) Ohne regelmäßige Wartung:
• entfällt die Gewährleistung insoweit, als der Mangel hierauf beruht
• kann die Betriebssicherheit nicht gewährleistet werden
11. Haftung
(1) Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Wir haften unbeschränkt für:
• Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
• Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen Schaden
.